XPOTRANS
ENGLISCHE EXPOSÉTEXTE FÜR DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT

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ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Language Services for Construction David Wade für den Erwerb des Nutzungsrechts am XPOTRANS-Programm

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:

  • das XPOTRANS-Programm (nur Objektcode; Ausgangssprache Deutsch),
  • die Demo-Version des XPOTRANS-Programms (nur Objektcode; Ausgangssprache Deutsch), sowie
  • alle dem XPOTRANS-Programm zugehörigen Daten, PDF-Dateien, schriftlichen Unterlagen usw.

(nachfolgend "Programm" genannt).

Dem Erwerber des Nutzungsrechts am XPOTRANS-Programm (nachfolgend "Erwerber"
genannt) wird gegen ein einmaliges Nutzungsentgelt das Programm von Language Services for Construction David Wade (nachfolgend "Hersteller" genannt) zur Verfügung gestellt.

Der Hersteller macht darauf aufmerksam, dass es unter anderem angesichts der zahlreichen verschiedenartigen Betriebssysteme nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie bei allen Systemen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.

2. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle im Zusammenhang mit dem Programm stehenden Leistungen und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Erwerbers, gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Entgegennahme von Lieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Erwerber.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen des Programms. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit, ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Es haben jeweils die neuesten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit; mit deren Erscheinen verlieren alle vorherigen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

3. Angebot, Bestellung und Lieferung des Programms

Die Angebote, Prospekte, Anzeigen usw. des Herstellers sind freibleibend und unverbindlich, auch die darin enthaltenen Preisangaben. Für Preise gilt ausschließlich die jeweils aktuelle Preisliste (s. XPOTRANS-Website). Die im Zusammenhang mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen und Leistungsdaten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt, sofern sie für den Erwerber nicht unzumutbar sind.

Mit der Bestellung des Programms per Post oder per Fax anhand des Bestellformulars oder auf andere Weise verpflichtet sich der Besteller und künftige Erwerber zur Zahlung des jeweils aktuellen Nutzungsentgelts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Lieferung erfolgt innerhalb von wenigen Tagen. Fehlerhafte Datenträger werden vom Hersteller unter Ausschluss des Rechts auf Minderung oder Wandlung ersetzt, vorausgesetzt die Datenträger werden innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung zurückgesandt.

Für die Installation des Programms ist der Erwerber allein verantwortlich.

Ist das Programm in Verbindung mit dem EDV-System des Erwerbers im Sinne von Punkt 1 nicht brauchbar, so ist der Erwerber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung das Programm gegen Rückerstattung des Nutzungsentgelts zurückzugeben (s. Abschnitt "Gewährleistung und Haftung des Herstellers").

Alle Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch den Hersteller.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, Bestellern ohne berechtigtes Interesse an der Verwendung des Programms (z.B. Besteller, die keine Marktakteure im Immobilien- oder Baubereich sind) den Erwerb des Nutzungsrechts am Programm zu verweigern.

4. Nutzung

Der Hersteller gewährt dem Erwerber gegen Bezahlung des aktuellen Nutzungsentgelts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, das ihn berechtigt, das Programm auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit) und auch nur an einem Ort zu benutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für die in dem Bestellformular genannte Betriebs-/Organisationseinheit des Kunden. Zu einer mehrfachen Installation des Programms ist der Erwerber grundsätzlich nicht berechtigt. Jedoch gewährt der Hersteller dem Erwerber nach Zahlung eines Aufpreises das Recht, das Programm am gleichen Standort innerhalb der im Bestellformular genannten Betriebs-/Organisationseinheit an zusätzlichen Arbeitsplätzen zu installieren bzw. zu verwenden (s. Abschnitt "Zahlungen").

Dem Erwerber ist untersagt, das Programm von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen oder übertragen zu lassen. Dem Erwerber ist ebenfalls untersagt, unter Verwendung des Programms Dritten gegenüber eine bezahlte oder unbezahlte Dienstleistung anzubieten, zur Verfügung zu stellen oder zu erbringen. Der Erwerber darf das Programm nicht vertreiben oder Dritten zugänglich machen bzw. das Programm verkaufen, vermieten, verleihen oder verleasen.

Der Erwerber ist keinesfalls berechtigt, das Programm um- oder abzuwandeln, rückzuentschlüsseln (Disassemblieren, Decompilieren usw.) bzw. in anderer Weise zu übersetzen oder in irgendeiner Form weiterzuverwerten.

Das Nutzungsrecht des Erwerbers am Programm erlischt automatisch ohne Kündigung und ohne jeden Anspruch auf Entschädigung, sollte er eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Erwerber dazu verpflichtet, das Programm sowie die zugehörigen Daten, PDF-Dateien und sonstigen Unterlagen auf sämtlichen elektronischen, schriftlichen und sonstigen Medien zu vernichten.

5. Inhaberschaft an Rechten

Durch die Entrichtung des Nutzungsentgelts wird vom Erwerber kein Eigentum am Programm selbst, sondern lediglich ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Programm erworben. Der Hersteller ist und bleibt alleiniger Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte am Programm; diese Rechte werden von den Urheberrechtsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder anderen anwendbaren Urheberrechtsgesetzen sowie internationalen vertraglichen Vereinbarungen geschützt. Der Hersteller behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt wurden. Der Hersteller behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte am Programm vor.

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Erwerbers auf Dritte ist nicht gestattet.

6. Zahlungen

Zum Erwerb des Nutzungsrechts am Programm entrichtet der Erwerber das aktuelle Nutzungsentgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Erwerber das Programm an mehr als einem Arbeitsplatz installieren bzw. verwenden wollen, wird ein Aufpreis pro zusätzlichem Arbeitsplatz (s. Preisliste auf der XPOTRANS-Website) fällig. Allerdings gilt diese Bestimmung ausschließlich für Mehrfachinstallationen innerhalb der im Bestellformular genannten Betriebs-
/Organisationseinheit des Erwerbers am gleichen Standort.

Zusätzlich verpflichtet sich der Erwerber zur Entrichtung weiterer Zahlungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für alle in Zusammenhang mit dem XPOTRANS-Programm optional bestellten Übersetzungsdienstleistungen (Übersetzung von wiederverwendbaren Standardtexten, Zusatztexten usw.). Standard- und Zusatztexte werden pro DIN-Normzeile (à 55 Anschläge) Ausgangssprache separat in Rechnung gestellt (s. Preisliste auf der XPOTRANS-Website).

Die Lieferung des Programms wird grundsätzlich gegen Rechnung oder per Nachnahme ausgeführt. Rechnungsbeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Nachnahmegebühr zahlt der Erwerber (Empfänger). Der Erwerber hat auch die Möglichkeit, über PayPal zu bezahlen. Nach erfolgter Zahlung wird dem Erwerber per E-mail der Produktschüssel übermittelt, den er nach der Programminstallation zum erstmaligen Aufrufen des Programms eingeben muss.

Mangels anderslautender Vereinbarung erfolgen alle eventuell anfallenden weiteren Zahlungen des Erwerbers (für die Übersetzung von Standardtexten, Zusatztexten usw.) gegen Rechnung. In diesem Fall sind die Rechnungsbeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Hersteller zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

Gerät der Erwerber mit Zahlungen in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Der Erwerber ist zur Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung vom Hersteller unbestritten ist oder deren Bestand rechtskräftig festgestellt wurde.

7. Bearbeitung von Zusatztexten durch die Übersetzungsstelle

Zur Beschreibung von objektspezifischen Merkmalen, die den Rahmen der Standardparameter sprengen, können mit dem XPOTRANS-Programm sogenannte Zusatztexte erfasst werden. Die entsprechenden XPO-Dateien können an die Übersetzungsstelle zur manuellen Übersetzung dieser Zusatztexte gemailt werden. Dabei soll stets der Kundencode angegeben werden. Diese optional bestellten Übersetzungsdienstleistungen werden separat berechnet (s. Abschnitt "Zahlungen" sowie aktuelle Preisliste).

Der Hersteller ist bemüht, die zugestellten XPO-Dateien – soweit sie keine größeren Zusatztextmengen enthalten – innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung zu bearbeiten und per E-mail zu liefern. Für diese Lieferfristen wird aber keine Haftung übernommen. Es gelten die gesetzlichen Feiertage von Baden-Württemberg.

Bei Standardtexten werden die Lieferfristen zwischen Hersteller und Erwerber separat vereinbart.

Weder der Hersteller noch der Erwerber haftet für nicht erfüllte Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.

8. Support

Supportleistungen in einem angemessenen und für den Hersteller zumutbaren Ausmaß sind mit dem Nutzungsentgelt abgegolten.

Sollten aber die geforderten Supportleistungen ein zumutbares Ausmaß übersteigen oder zu dem vom Erwerber bezahlten Nutzungsentgelt in keinem Verhältnis stehen, wird zwischen Erwerber und Hersteller ein angemessener, für die entsprechenden Supportleistungen üblicher Preis vereinbart.

9. Vervielfältigung und Weitergabe

Das Programm ist urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Kopien des XPOTRANS-
Programms, der zugehörigen Daten, PDF-Dateien oder schriftlichen Unterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

10. Schadensersatz bei Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Erwerber haftet für alle Schäden z.B. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die dem Hersteller aus einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Erwerber entstehen.

11. Geheimhaltungspflicht des Herstellers

Der Erwerber stimmt zu, dass seine im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden persönlichen Daten vom Hersteller elektronisch erfasst werden.

Der Hersteller verpflichtet sich, Informationen des Erwerbers bzw. seiner Objekte geheim zu halten.

12. Gewährleistung und Haftung des Herstellers

Der Hersteller versichert, dass das Programm mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und getestet wurde. Dennoch können nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden.

Für die Ergebnisse aus der Nutzung der Software ist der Erwerber selbst verantwortlich. Der Hersteller haftet nicht für Schäden oder Vermögensverluste, die aus der Verwendung des Programms oder der mit Hilfe des Programms erstellten Unterlagen entstehen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Herstellers verursacht wurde. Der Erwerber ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz des Programms und die entsprechende Datensicherung. Der Hersteller übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass das Programm den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt. Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des Programms sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber allein.

Aus den obengenannten Gründen garantiert der Hersteller keinen reibungslosen oder fehlerfreien Betrieb des Programms. Ist aus rein EDV-technischen Gründen im Sinne von Punkt 1 das Programm für den Erwerber grundsätzlich nicht brauchbar, so ist der Erwerber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung das Programm gegen Rückerstattung des Nutzungsentgelts zurückzugeben. Nach 14 Tagen ab Zustellung des Programms erlischt jedes Rückgaberecht. Eine solche Rückgabe bedarf seitens des Erwerbers einer kurzen schriftlichen Darstellung der spezifischen EDV-technischen Probleme, die eine Verwendung des Programms unmöglich machen, sowie der schriftlichen Einwilligung des Herstellers. Der Erwerber verpflichtet sich, nach genehmigter Rückgabe die erhaltene CD-ROM sowie die zugehörigen Daten, PDF-Dateien und schriftlichen Unterlagen zu vernichten. Das gleiche Rücktrittsrecht hat der Hersteller, wenn aus EDV-technischen Gründen die Bereitstellung eines funktionierenden Programms einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde.

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung etwaiger Reklamationen muss der Erwerber dem Hersteller eine exakte schriftliche Problembeschreibung zur Verfügung stellen.

Ansonsten garantiert der Hersteller, unter Vorbehalt der zuvor genannten Einschränkungen, dass das Programm im Wesentlichen gemäß dem zum Zeitpunkt der Bestellung des Programms gültigen Handbuch funktioniert. Die Gesamthaftung des Herstellers besteht in der Rückerstattung des Nutzungsentgelts für das Programm.

Die mit dem Programm generierten fremdsprachigen Exposétexte beruhen ausschließlich auf den Eingaben des Erwerbers. Der Hersteller übernimmt deshalb keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den generierten fremdsprachigen Exposétexten enthaltenen Informationen.

Der Erwerber verpflichtet sich, alle Leser und Endnutzer der mit Hilfe des Programms erstellten fremdsprachigen Exposétexte darauf hinzuweisen, dass die zur Verfügung gestellten Texte lediglich zu ihrer Orientierung dienen können, und dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der darin enthaltenen Aussagen keine Gewähr übernommen wird. Der Erwerber verpflichtet sich weiter, dafür zu sorgen, dass die für die entsprechenden fremdsprachigen Kauf-, Miet- und Pachtinteressenten wesentlichen Informationen oder Kriterien einer eventuell anstehenden Transaktion direkt vor Ort bzw. in einem direkten Gespräch zwischen Kauf-, Miet- bzw. Pachtinteressenten und den relevanten Kontaktpersonen unmissverständlich geklärt und erläutert werden.

13. Einstellung der mit dem Programm zusammenhängenden Dienstleistungen durch den Hersteller

Sollten die vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Programm angebotenen Dienstleistungen (z.B. Support, Übersetzungsdienstleistungen) aus geschäftlichen Gründen, aufgrund geschützter Rechte oder aus irgendwelchen sonstigen Gründen eingestellt werden, nicht mehr zur Verfügung stehen oder nicht mehr möglich sein, steht dem Erwerber kein Recht auf ein Ersatz-Dienstleistungsangebot oder eine Entschädigung zu.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle jeder unwirksamen Bestimmung soll eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Bedingung als vereinbart gelten.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Lörrach, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 02-02-2014

© Language Services for Construction David Wade

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